18. Umsonst und Draußen Festival 2026

Vom 9. bis 11. Juli 2026 wird die 18. Ausgabe unseres Festival stattfinden - wie nun schon seit einigen Jahren auf unserem Lieblingareal, der kleinen parkähnlichen Wiese zwischen dem Parkplatz unterhalb der Garnisionkirche und dem Parkplatz des Verwaltungsgerichts (Stauffenbergallee/ Ecke Hans-Oster-Straße).

Wie immer seid ihr nicht nur gern gesehenen Gäste, auch eure Unterstützung in der Vorbereitung und Absicherung des Festivals ist jederzeit willkommen! Was immer eure Interessen und Talente sind - Auf- und Abbau, Deko, Bier- und Cocktailverkauf, Einlass, Nachtwache - jeder Beitrag zum Gelingen des Festivals hilft weiter. Meldet euch unter mitmachen[at]artderkultur[punkt]de und der ewige Dank unseres Publikums sei euch gewiss!

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Hier das (vorläufige bzw. nicht ganz vollständige) LINE-UP:

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Donnerstag, 09.07.2026, ab 20:30 Uhr:

GUBENER KAMMERTRIO – 2025 von Selina Bursch (Violine), Helena Gonda (Violoncello) und Maximilian Schwarze (Klavier) gegründet, geben die Studierenden der Dresdner Hochschule für Musik Carl Maria von Weber mit Spielfreude und musikalischer Vielfalt Smetana zum Besten.

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Freitag, 10.07.2026, ab 19:00 Uhr:

SCHMUTZ aus Dresden (nicht zuverwechseln mit den Stuttgartern "Schmutzki") machen kompromisslose, handgemachte Musik zwischen Punk, Rap und Indie und zeichnen sich durch eine rotzige Haltung und selbstironische Texte über den Alltag und das Scheitern aus.

FIXIT, ebenfalls aus Dresden, ebenfalls sort of Punk, aber noisiger, ungehobelter, pistolsmäßiger.

CROCUTA ist eine Leipziger Grunge-Pop-Band mit einer Vorliebe für schräge Harmonien und unkonventionelle Rhythmen, die dich voll in der Magengrube treffen, aber auf angenehme Weise. Im Grunde wie "Warpaint, die zuviel Prog-Musik gehört haben".

PAPER PLANES aus Offenbach haben es sich irgendwo zwischen instrumentellem Indie und vertracktem Postrock, verträumten Melodien und 7/8-Takt, Pop-Appeal und Punk-Attitüde bequem gemacht.

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Samstag, 11.07.2026, ab 15:30 Uhr:

FFUNKOFF sind eine dynamische Band, die sich aufgemacht hat, dem Funk neue Facetten abzuringen. Zwischen abgefahrenen Akkordfolgen und jazzigen Bass-Soli taucht dann schon mal plötzlich ein Metal-Part auf, wenig später groovt die Band aber wieder im funkigen 5/4-Takt, als wäre nichts gewesen. Der Sound pendelt zwischen Schweben und Stampfen, zwischen eingängigen und abtrünnigen Melodien und Rhythmen, die jeglicher Konvention trotzen.

SIX GOOD YEARS vereinen Wut und Kitsch schamlos mit allem, was tanzbar bleibt. Ihre synth-lastige Version von Punk hat die Band im letzten Jahr auf ihr Debüt-Album "Is all we have" gepresst, das im Sommer ’25 erschienen ist. Jetzt wird es lebendig auf der Bühne geteilt. Zeit, etwas zu fühlen. Six Good Years is all we have ...

Das Quartett CIFY verfügt hörbar über langjährige Erfahrung im Bereich der Heavy und Progressive Music und verdankt seine fesselnde, geradezu hypnotische Wirkung den raffinierten musikalischen Arrangements, präziser Synchronität und einer brachialen Dynamik. Ein kraftvoller Strudel, dem man sich nur schwer entziehen kann!

to be continued...

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Betreten des Festivalgeländes akzeptieren unsere Besucher:innen in vollem Umfang die unten angeführten Vertragsbedingungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters artderkultur e.V., also uns. Vertragliche Beziehungen kommen durch das Betreten des Festivalgeländes ausschließlich zwischen Besucher:innen und uns als Veranstalter zustande.

Zutritt und Einlass

§1 Eltern haften für ihre Kinder. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben Zutritt nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder Personen, die von Erziehungsberechtigten beauftragt wurden (schriftlicher Nachweis). Minderjährige ab 16 Jahren und ohne Begleitung haben nur bis 24 Uhr Zutritt.

§2 Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, Dosen, Plastikkanistern, Hunden, Fahrrädern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Nazis sowie Waffen ist strikt untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Am Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt.

§3 Wir haben auf dem Gelände das Hausrecht und behalten uns das Recht vor, den Eintritt aus gerechtfertigtem Grund zu untersagen und gegebenenfalls straf- und/oder zivilrechtliche Verfahren einzuleiten. In diesem Sinne behalten wir uns vor, Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind, sich bereits in der Vergangenheit menschenverachtend geäußert haben oder äußern, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.

Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

§6 Ton- und Filmaufnahmen der Konzerte sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen werden vor Veranstaltungsbeginn mit dem artderkultur e.V. und den jeweiligen Acts abgestimmt. Es dürfen außerdem keine Personen fotografiert oder gefilmt werden, die nicht eindeutig zugestimmt haben.

§5 Wir kommen für keine Hör- oder Gesundheitsschäden auf. Die direkte Nähe zu den Boxen ist zu vermeiden, wir empfehlen den Gebrauch von Gehörschutz.

§6 Den Weisungen unserer Ordnungskräfte und sonstigen von uns beauftragten Helfer:innen ist unbedingt Folge zu leisten. Sie haben das Recht, bei Zuwiderhandlungen ein Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen.

§7 Wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für verlorene, beschädigte oder gestohlene Sachen.

§8 Wir behalten uns das Recht vor, Besucher:innen vom Veranstaltungsgelände zu verweisen, wenn sie durch übermäßigen Konsum von Alkohol oder sonstigen Drogen auffallen und sie den zuständigen Behörden zu melden.

§9 Wir bitten alle Besucher:innen aufeinander Rücksicht zu nehmen und zu helfen, wenn Hilfe nötig ist, bzw. einen der von uns beauftragten Helfer:innen oder die Sanis zu unterrichten.

§10 Wir bitten alle Besucher.innen ihren Müll korrekt zu entsorgen.

§11 Das Errichten von Feuerstellen ist verboten.

§12 Der Verkauf und das Anbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmitteln) aller Art ist, ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, strikt untersagt.

§13 Fluchtwege sind freizuhalten.

Parken

§14 Das u&d Festival verfügt über keinen Parkplatz. Anreise und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Abstellen von Fahrzeugen und Fahrrädern ist auf dem Gelände nicht gestattet. Öffentliche Parkplätze befinden sich in näherer Umgebung des Festivalgeländes. Wir haften nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher:innen oder sonstige Dritte entstehen.

§15 Bei falschem Abstellen des Fahrzeugs behalten wir uns das Recht vor, das Fahrzeug abschleppen zu lassen und widerrechtlich abgestellte Fahrräder werden vom Gelände entfernt. Für die daraus entstehenden Kosten und Schäden kommen die Halter:innen des Fahrzeugs/Fahrrads auf.

Stand: 26.06.2024 (Änderungen vorbehalten.) Gez. artderkultur e. V.